Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand 20.05.2024)

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle zwischen der igecos GmbH, Eduard Meder-Gasse 16, 2514 Traiskirchen/Wienersdorf (im Folgenden „Anbieter“) und Unternehmenskunden (im Folgenden „Kunde“) geschlossenen Verträge über den Kauf und die Lieferung von IoT-Geräten, insbesondere Adaptern zum Auslesen, Speichern und Visualisieren von Smart-Meter-Energiedaten, die auf der jeweiligen Kundenschnittstelle des Smart-Meters zur Verfügung gestellt werden. Die IoT-Geräte können zusätzlich auch zur Automatisierung von dedizierten Energie-Verbrauchern eingesetzt werden. Weitere Zusicherungen von bestimmten Funktionalitäten werden nicht getroffen.Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist.

2. Vertragsabschluss

Die Interaktion zwischen dem Anbieter und dem Kunden beginnt mit einem Angebot des Anbieters, das auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden zugeschnitten ist. Dieses Angebot ist ab dem Datum der Ausstellung für 14 Tage gültig. Der Kunde kann das Angebot innerhalb dieser Frist durch eine schriftliche Annahmeerklärung annehmen. Mit der schriftlichen Annahme durch den Kunden kommt der Vertrag zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot aufgeführten Preise. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweiligen Versandkosten und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder einem anderen vereinbarten Zahlungsmittel. Bei einer vereinbarten Zahlung auf Rechnung erfolgt eine Anzahlung von zumindest 50% des Gesamtbetrages, der innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen ist.Die Restzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt bzw. nach Lieferung lt. Lieferdatum am Lieferschein.

4. Lieferung und Versand

Die Liefertermine werden individuell vereinbart oder im Angebot angegeben. Sollten nicht alle bestellten IoT-Geräte vorrätig sein, ist der Anbieter zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

5. Ausschluss von technischem Support, professionellen Services, Consulting und Software-Upgrades

Technischer Support, professionelle Services, Consulting-Leistungen und Software-Upgrades bzw. spezielle Funktionserweiterungen sind nicht im Umfang der unter diesen AGB verkauften IoT-Geräte und Dienstleistungen enthalten. Solche Leistungen können ausschließlich auf Basis eines gesonderten Vertrages erbracht werden, der spezifisch für diese Zwecke zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen wird. Für alle derartigen Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Stundensätze des Anbieters. Ohne einen solchen spezifischen Vertrag besteht kein Anspruch des Kunden auf technischen Support, professionelle Services, Consulting-Leistungen oder Software-Upgrades bzw. spezielle Funktionserweiterungen.

Grundsätzlich werden diverse kleinere Funktionserweiterungen/Funktionsanpassungen, soweit über die Nutzung dieser Funktionen keine separate Vereinbarung notwendig ist, dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Kunde bzw. Benutzer (Enduser) hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf Updates, Upgrades oder Veränderungen der IoT-Geräte.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Anbieters.

7. Geistiges Eigentum

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige technische Unterlagen, welche auch Teil des Angebotes sein können, bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Fotos, Zeichnungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Anbieters. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion (sowohl der PCB-Hardware als auch der Software), Verbreitung, Bearbeitung und Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung, Vorführung oder sonstige Verfügung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters. Auch Bearbeitungen von derartigen Unterlagen, die geistiges Eigentum des Anbieters darstellen, dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters vorgenommen werden.

8. Gewährleistung

  1. Die IoT-Geräte werden, wie besichtigt und vorgeführt, zur Verfügung gestellt. Der Anbieter übernimmt daher keine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass die IoT-Geräte jederzeit, fehlerfrei und ohne Unterbrechungen voll funktionsfähig sind oder bestimmte Funktionen aufweisen.
  2. Etwaige Mängel an Leistungen des Anbieters sind vom Kunden unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von drei Werktagen ab Erkennbarkeit des Mangels, samt konkreter Beschreibung der Art des Mangels schriftlich bekanntzugeben.
  3. Dem Anbieter obliegt die Wahl des Mittels und des Rechtsbehelfs zur Beseitigung eines rechtzeitig gerügten Mangels. Hat der Kunde innerhalb der Rügefrist keine Mängel bekanntgegeben, entfallen damit sämtliche Ansprüche wegen Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatz aufgrund von Mangelhaftigkeit. Jedenfalls verjähren Gewährleistungsansprüche spätestens ein Jahr ab Zurverfügungstellung der IoT-Geräte.
  4. Etwaige Mängel an den IoT-Geräten bzw. an der Leistungserbringung durch den Anbieter sind vom Kunden zu beweisen.
  5. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die IoT-Geräte nicht vereinbarungsgemäß eingesetzt werden.
  6. Jegliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und Schädigers, sofern diese nicht Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

9. Haftung und Haftungsausschluss

Der Anbieter haftet nur für durch den Anbieter sowie von dessen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügte Schäden. Die Haftung für leicht fahrlässig zugefügte Schäden ist ausgeschlossen. Der Beweis dafür, dass Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, obliegt dem Kunden.

Eine Haftung des Anbieters für unmittelbare und mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden wie insbesondere Aus- und Einbaukosten, entgangenen Gewinn sowie ausgebliebene Einsparungen und reine Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsrund, einschließlich aus verschuldensunabhängiger Haftung, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Außerdem ist die Haftung des Anbieters für Schäden, die durch technisches Gebrechen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters entstehen, ausgeschlossen. Sollte die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht im vorgeschriebenen Ausmaß ausgeschlossen werden können, so ist die Haftung des Anbieters jedenfalls auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und mit maximal EUR 1.000,- beschränkt.

Jegliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und Schädigers, sofern diese nicht Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

Darüber hinaus macht der Anbieter keinerlei Zusicherungen.

Der Kunde ist verpflichtet, die IoT-Geräte unter Beachtung folgender Hinweise zu verwenden, um das Risiko von Schäden zu minimieren:

  • Die Produkte dürfen ausschließlich mit dem mitgelieferten RJ12-Kabel und IR-Adapter verwendet werden.
  • Das USB-C Netzgerät, welches vom Kunden beigestellt wird, muss technisch für Dauerbetrieb ausgelegt sein.
  • Eine Raumtemperatur von über 50 Grad Celsius und eine direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden.
  • Der Gebrauch ist ausschließlich in geschlossenen Räumen zulässig.
  • Ein direkter Kontakt mit Wasser ist zu vermeiden.
  • Eine Luftfeuchtigkeit von über 80% ist zu vermeiden.
  • Die vorhandenen Lüftungsschlitze der IoT-Geräte dürfen keinesfalls verdeckt oder die Funktion dieser in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.
  • Beschädigte oder defekte Produkte dürfen keinesfalls in Betrieb genommen werden.

Des Weiteren sind eventuell zusätzliche Produkthinweise in der Gebrauchsanweisung zu beachten.

Der Anbieter haftet insbesondere nicht

  • für fehler- oder lückenhafte Aufzeichnung von Daten oder Datenverlust
  • für Serverausfälle oder Ausfälle von Kommunikations- und Übertragungseinrichtungen
  • für falsche oder nicht korrekte Daten des Smart-Meters
  • für den Ausfall der Energie-Datenübertragung bzw. der Kundenschnittstelle des Smart-Meters, falls der Netzbetreiber bzw. Eigentümer des Smart-Meters eine Änderung der technischen Schnittstelle (Kundenschnittstelle) durchführt und das igecos-IoT-Gerät die Daten des Smart-Meters nicht mehr auswerten (auslesen) kann.
  • für Softwarefehler

Verstößt der Kunde oder verstoßen Dritte, die Leistungen vom Kunden beziehen, gegen die in den AGB angeführten Pflichten, haftet der Kunde dem Anbieter für alle daraus entstehenden direkten und indirekten Schäden. Sodann verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch alle Rechtsverfolgungskosten wie z.B. Anwalts- und Gerichtskosten.

10. Nichthaftung für Softwareprobleme

Der Anbieter haftet nicht für Probleme, die sich aus der Software der IoT-Geräte ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf Softwarefehler, Inkompatibilität mit bestimmten Smart-Metern, Betriebssystemen, Webbrowsern, Datenverlust oder -verfälschung. Der Kunde erkennt an, dass die Software in den IoT-Geräten komplex ist und nicht garantiert werden kann, dass sie jederzeit fehlerfrei funktioniert. Die Verantwortung für das regelmäßige Überprüfen der Kompatibilität und das Aktualisieren der Software, um deren korrekten Betrieb sicherzustellen, obliegt dem Kunden.Die jederzeitige Aktualisierung der Software (Software-Updates) entweder per Internetzugang oder per Software-Importfunktion direkt am IoT-Gerät, wird im Angebot eigens ausgewiesen und kann als jährlich kündbare Jahresgebühr mit dem igecos-IoT-Gerät erworben werden.

11. Datenschutz

Im Zusammenhang mit Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von dem Anbieter Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Details zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden und zu den Rechten des Kunden sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen, die auf der Website des Anbieters einsehbar ist.

12. Schlichtung

Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Einigung. Sollte keine Einigung erzielt werden, vereinbaren die Parteien, vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts, eine branchenspezifische Schlichtungsstelle zu konsultieren.

13. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck des Vertrags gewollt haben.
  2. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
  3. Als Gerichtsstand wird der Sitz des Anbieters vereinbart.